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Ein unschätzbarer Dienst des Deutschen Roten Kreuzes, ist die Blutspende, mit der Spender schwerstkranken Patienten wieder zur Gesundung oder Leben verhelfen. Seit 1952 erbringen Blutspender freiwillig diese wichtige Leistung für die Gesellschaft und sichern damit die unentgeldlichen Blutspenden für die Versorgung der Patienten, die auf die Transfusionen von Blutpräperaten angewiesen sind.
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB, der die Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen und Thüringen betreut, ist darauf angewiesen, dass sich täglich 3.500 - 4.000 Menschen freiwillig als Blutspender zur Verfügung stellen, um ihre täglichen Aufgaben erfüllen zu können.
Die Blutspendedienste des DRK sind tagtäglich darauf angewiesen, dass sich bundesweit ca. 15.000 Menschen freiwillig in den dienst dieser Sache stellen.
Aus diesem Grund gehört die Sorge um das Wohl der Spender ebenso zu den Aufgaben der Blutspendedienste wie der Schutz der Empfänger von Präperaten.
Jährlich spenden Millionen Bundesbürger freiwillig und unentgeldlich - zum Teil sogar mehrfach - Blut beim Roten Kreuz und bilden somit das wichtigste Glied in der Kette der Blutversorgung.
Die örtlichen Blutspendetermine werden von den ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen der Kreis- und Ortsvereine des DRK sowie in lokalen Blutspendehilfevereinen organisiert. Unterstützt werden die Blutspendedienste in ihrer Arbeit u. a. von Betrieben, Schulen, Verwaltungen oder ähnlichem durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Organisationshilfen sowie kostenlose Spendenaufrufe in den Medien. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement in der Gesellschaft, wäre eine Blutversorgung in der bekannten Art und Weise, Menge und Qualität nicht realisierbar.
Blut darf nicht zur Handelsware werden - deshalb folgt der Blutspendedienst des Roten Kreuzes den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, den Prinzipien des "ethischen Kodex" sowie den Maßgaben der Europäischen Gemeinschaft, die alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Blutspende in Deutschland (Transfusionsgesetz, Gesamtnovelle 2005), die Unentgeldlichkeit und Freiwilligkeit der Blutspende vorsehen.
© 2010 - 2011 by Bianca Neidhardt - www.drk-kleinschmalkalden.de